Die Bürgermitglieder im Integrationsausschuss fordern schon seit langem, dass sich auch Braunschweig für die Rechte von allen Migrantinnen und Migranten einsetzt. Die Stadt hatte mehrfach den Versuch unternommen, die Bürgermitglieder von ihrem Vorhaben abzubringen.
In zwei ablehnenden Antwortschreiben an das Ersuchen der Bürgermitglieder hatte Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann betont, das Anliegen sei nicht durch das Grundgesetz gedeckt: "Bei einer Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Nicht-EU-Ausländer würde die Souveränität des 'Staatsvolkes' der deutschen Staatsangehörigen beseitigt, indem an seine Stelle eine anders definierte Wählerschaft gesetzt würde." "Somit bitte ich um Nachsicht, dass mir aus diesen Gründen eine Unterzeichnung Ihrer Resolution nicht möglich ist."
Brief des Oberbürgermeisters vom 26.05.2009
Brief des Oberbürgermeisters vom 21.07.2009
Der Rat hatte nun mit der Annahme des interfraktionellen Antrags von BIBS, FDP, Grünen und SPD die Stadtverwaltung mit ihrem obersten Verwaltungsbeamten, Herrn Dr. Gert Hoffmann (CDU), damit beauftragt, die Resolution weiter zu leiten.