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Integrationsausschuss am 21.04.2010

Was hat die Verwaltung nach dem Ratsbeschluss vom 16.02.2010 unternommen, um den Forderungen der Bürgermitglieder im Integrationsausschuss auf Bundesebene Geltung zu verschaffen? Der Rat hatte mit dem interfraktionellen Antrag von BIBS, FDP, Grünen und SPD beschlossen, dass die Stadt sich für eine Grundgesetzänderung einsetzen soll, die das Kommunalwahlrecht auch für Bürgerinnnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten möglich macht.

Resolution "Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten - Integration durch politische Beteiligung"

In der Sitzung des Integrationsausschuss am 21.04.2010 antwortet die Verwaltung in einer Mitteilung an den Ausschuss, dass die Weiterleitung an das zuständige Bundesinnenministerium erfolgt ist. Eine Antwort des Ministeriums vom 16.04.2010 betont nochmals die notwendige Verfassungsänderung.

Schreiben des Oberbürgermeisters an den Bundesinnenminister
Antwort des Innenministeriums vom 16.04.2010

In der Mitteilung der Stadt wird allerdings nicht erwähnt, dass sich der Bundestag am 25.03.2010 (TOP 17) bereits mit Anträgen der SPD, der Linken und Grünen befasst hat, die die Grundgesetzänderung zur Einführung des Kommunalwahlrechts für alle BürgerInnen fordern. Die erforderliche Mehrheit fand sich leider nicht.

Die Bürgermitglieder im Integrationsausschuss fordern schon seit langem, dass sich auch Braunschweig für die Rechte von allen Migrantinnen und Migranten einsetzt. Die Stadt hatte mehrfach den Versuch unternommen, die Bürgermitglieder von ihrem Vorhaben abzubringen.

In zwei ablehnenden Antwortschreiben an das Ersuchen der Bürgermitglieder hatte Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann betont, das Anliegen sei nicht durch das Grundgesetz gedeckt: "Bei einer Erweiterung des Kommunalwahlrechts auf Nicht-EU-Ausländer würde die Souveränität des 'Staatsvolkes' der deutschen Staatsangehörigen beseitigt, indem an seine Stelle eine anders definierte Wählerschaft gesetzt würde." "Somit bitte ich um Nachsicht, dass mir aus diesen Gründen eine Unterzeichnung Ihrer Resolution nicht möglich ist."

Brief des Oberbürgermeisters vom 26.05.2009
Brief des Oberbürgermeisters vom 21.07.2009

Der Rat hatte nun mit der Annahme des interfraktionellen Antrags von BIBS, FDP, Grünen und SPD die Stadtverwaltung mit ihrem obersten Verwaltungsbeamten, Herrn Dr. Gert Hoffmann (CDU), damit beauftragt, die Resolution weiter zu leiten.