Der derzeit gültige "Luftreinhalte- und Aktionsplan" wurde letztmalig vom Land erarbeitet. Laut Verordnung vom 30. März 2007 wird bei der nächsten Erstellung die Stadt zuständig sein.
Im Planungs- und Umweltausschuss am 18.08.2010 hat die BIBS-Fraktion nun angefragt, ob die Verwaltung plant, den Aspekt der auf Baustellen verursachten Stäube und Feinstäube in den Luftreinhalte- und Aktionsplan aufzunehmen.
Antwort der Stadt: "Bei der nächsten Überarbeitung des Luftreinhalteplans wird auch das Thema "Feinstaubbelastung durch Baustellen" in die Überlegungen mit einbezogen."
Stellungnahme der Verwaltung