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Verweigerte Akteneinsichten: BIBS-Fraktion erhebt Klage

Big Brother is watching you: Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann will in der Stadt mehr Überwachungskameras installieren. Was für andere gilt, gilt noch lange nicht für ihn. Hoffmann will Braunschweiger Bürger überwachen, sich selbst aber nicht auf die Finger schauen lassen: Dem obersten Verwaltungsbeamten, dem meistenteils die politische Mehrheit abhanden gekommen ist, bleibt noch sein Verwaltungsapparat, in dem er schalten und walten möchte, wie es ihm beliebt. Somit kommt ihm das von der Kommunalverfassung verankerte Recht, welches den gewählten Vertretern und Fraktionen ein Akteneinsichtsrecht gewährt, natürlich nicht unbedingt entgegen.

Dennoch ist es ein demokratisches Grundrecht, dass politisch geführte Verwaltungen nicht das tun und lassen können, wie es ihnen beliebt, sondern dass sie einer Überwachung unterliegen. Diese Kontrollfunktion übernehmen nun einmal auch die politischen Fraktionen.

In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass der Oberbürgermeister der BIBS-Fraktion dieses Recht verwehrt hat: insbesondere die zwischen Verwaltung und Richard Borek abgeschossenen Verträge dürfen nicht eingesehen werden. Es drängt sich die Frage auf, was diese so Wichtiges und Schützenswertes enthalten. Was hat der oberste Verwaltungsbeamte hier zu verbergen?

Die Ablehnung erfolgte jedenfalls mit einer fadenscheinigen, nicht hinnehmbaren Begründung, das "weder in der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang Probleme diskutiert" wurden, noch seien "sie aktuell Debattengegenstand in den Gremien."

Die BIBS-Fraktion hat gegen die wiederholte Ablehnung nun Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.