Die BIBS-Fraktion hat in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 18.08.2010 angefragt, welche Messungen mit welchem Ergebnis im Umfeld und auf dem Gelände am Hungerkamp durchgeführt wurden. Zudem war die Stadt in einem BZ-Artikel vom 28.08.2010 mit der Aussage zitiert worden, es gebe keine Grenzwerte für Antimon. Auch diese Aussage hat die BIBS hinterfragt.
BIBS-Anfrage "Messungen bei der Sanierung des Stibiox-Geländes"
In ihrer Antwort erklärt die Verwaltung verharmlosend, dass die festgestellten, bedenklichen Antimonwerte in den von den Autos entnommenen Staubproben lediglich auf die Fehler einzelner LKW-Fahrer zurückzuführen seien: "Ursache der temporären Staubbelastung ist vermutlich das Fehlverhalten einzelner Lkw-Fahrer, die entgegen der vertraglichen Vereinbarungen die Bauschutt- und Bodentransporte ohne Abplanungen durchführten."
Antwort der Verwaltung
Aus der Stellungnahme der Verwaltung geht somit hervor, dass die Stadt auf dem besagten Gelände lediglich eine einzige Messung, und die nur als Reaktion auf die vorausgegangene Messung eines Bürgers durchgeführt sowie eine separate Sandkastenprobe entnommen hat. Nach Ansicht der Verwaltung gebe es keine Grenzwerte für Antimon, da in der so genannten "Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)", die die rechtliche Grundlage zur Beurteilung der von Böden ausgehenden gesundheitlichen Gefährdungen über den inhalativen Pfad (dem Einatmen von Bodenpartikeln) ist, keine Werte angegeben seien. Seit Jahren seien lediglich Vorschläge für "Prüfwerte" in der Diskussion. Dem widerspricht im Grunde der von der Stadt beauftragte Gutachter in seiner Bewertung der "gesundheitlichen Risiken" auf Seite vier seines 7-seitigen Werkes daselbst. Dort gibt der Gutachter gemäß der BBodSchV einen Grenzwert von 6000 mg/kg Ts an. Außerdem werden auf der Gefahrenstoffliste "GisChem" auch in der so genannten einatmenbaren Fraktion Grenzwerte für Antimon-III-oxid aufgeführt.
15.02.2010 Die Anwohner des Hungerkamps und eingeschränkt auch die des Pappelberges werden über das Umweltamt informiert, dass das Gelände in den nächsten Monaten saniert und der Schornstein gesprengt werden soll. Es gibt seitens des Umweltamtes die Information, dass während der Sprengung kurzfristig die Straße gesperrt wird und auch in der darauf folgenden Zeit mit Lärm gerechnet werden muss. Es gibt keinerlei Verhaltenshinweise zu den giftigen Stäuben, die während der Abbrucharbeiten anfallen werden.
10.03.2010 Versuch, die politischen Gremien zu umgehen: Bezirksbürgermeister Wendt erfährt durch Zufall von der geplanten Sprengung, bittet die BIBS um Hilfe und stellt einen Dringlichkeitsantrag im Planungs- und Umweltausschuss: Die Verwaltung hat sicherzustellen, dass die Sanierung so ausgeführt wird, dass die Bevölkerung nicht gefährdet wird
Ende März 2010 Die BIBS informiert die anliegenden Gliesmaroder und Querumer Einwohner über die geplante Sanierung und die einhergehenden Gefahren durch die konzentrierte Schadstoffbelastung in der Luft. Verhaltenstipps zum Schutz vor direkten Gefahren werden gegeben.
20.04.2010 Nach einer intensiven Diskussion mit betroffenen Bürgern beschließt der Stadtbezirksrat 111 mit nur einer Stimme Enthaltung auf Dringlichkeitsantrag der Linkspartei die konventionelle Abtragung des Schornsteins. Die Stadt legt in einer Mitteilung Daten vor, dass dieser nicht mit Schadstoffen belastet sei und sichert eine erneute Information der Nachbarschaft zu gegebener Zeit zu. Seitens der Verwaltung wird weiterhin eine Sprengung favorisiert – eine Evakuierung der direkten Anwohner wird in Erwägung gezogen.
28.04.2010 Nachdem die BIBS-Fraktion für den Planungs- und Umweltausschuss die konventionelle Abtragung des Schornsteins beantragt, stellt die CDU einen Änderungsantrag, der die Beseitigung des Schornsteins nach Abtragung des kontaminierten Bodens fordert, wobei die schadstoffärmste Variante gewählt werden soll. Es soll zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Der CDU-Änderungsantrag wird einstimmig angenommen und in der darauf folgenden Ratssitzung am 11.05.2010 beschlossen.
Mai 2010 Anwohner/Innen beschweren sich über die Belästigungen der Lärm- und Staubentwicklungen während der Bauarbeiten, wobei darauf hingewiesen wird, dass Container mit belastetem Material aber auch belastete Abraumflächen nicht abgedeckt worden sind, dass gar nicht oder viel zu dürftig der Boden benäßt wurde, die ausgebaute Filteranlage unter freiem Himmel sowie die Fässer mit den Giftstoffen unbewacht gelagert worden sind. Die BIBS informiert in einer weiteren Flugblattaktion die Bürger/innen über die Missstände während der Sanierung.
02.06.2010 Die Pressemitteilung der Stadt (auf der Homepage der Stadt inzwischen gelöscht!) hatte die Infoveranstaltung mit den Worten angekündigt, dass „den AnwohnerInnen die möglichen Alternativen der Sprengung von der Abtragung per Hand über maschinelle Abtragung bis zur Sprengung des Schornsteins vorgestellt werden sollen“. Empört und enttäuscht zeigen sich die BürgerInnen, als auf der Veranstaltung klar wird, dass es sich um keine ergebnisoffene Diskussion handelt, sondern lediglich von Seiten der Verwaltung begründet wird, dass die Sprengung die beste Alternative sei. Die Mehrzahl der BürgerInnen bleibt bei ihrem strikten Nein zur Sprengung.
15.06.2010 Die SPD stellt zu Beginn der Bezirksratssitzung 111 Wabe-Schunter einen Dringlichkeitsantrag, der keine Sprengung des Schornsteines vorsieht. Dieser wird bei Gleichstand der Stimmen abgelehnt. Das Umweltamt informiert, dass Anfang August gesprengt wird.
08.07.2010 Ein Anwohner beobachtete den Abtransport von hoch belastetem Material, das auf offenen LKW Ladeflächen erfolgte. Er nahm Wischproben von Autos in unmittelbarer Nähe des Sanierungsgeländes und ließ die Stäube von der Firma Biolab – Umweltanalysen GMbH Braunschweig untersuchen. Der Analysenbericht wurde mit Datum 08.07.2010 vorgelegt und eine Antimonbelastung von 3300 mg/kg Ts festgestellt. Das Umweltamt wird informiert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit geraumer Zeit.
09.07.2010 Es gibt eine Ortsbegehung mit dem Umweltamt sowie dem Anwohner, wobei Herr Romey bestätigt, dass die Stadt keinerlei Meßproben von Stäuben während der Sanierung vorgenommen hat.
14.07.2010 Die Stadt gibt ein Gegengutachten in Auftrag, welches zu dem Ergebnis kommt, dass die gesundheitlichen Risiken als „gering“ einzuschätzen sind.
11.08.2010 Die Sprengung des Stibiox-Schornsteines verläuft ohne große Vorkommnisse.
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